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Park richtlinien
Artikel 1. Geltungsbereich
- Sobald Sie Safaripark Beekse Bergen betreten, akzeptieren Sie damit die Anwendung der vorliegenden Richtlinie und sind verpflichtet, alle Vorschriften und die von den Mitarbeitern Safariparks Beekse Bergen erteilten Weisungen genau zu befolgen.
- Unter „Safaripark Beekse Bergen“ und dem „Park“ sind in dieser Richtlinie auch die gastronomischen Betriebe, die Parkplätze und der Fahrradstellplatz zu verstehen.
Artikel 2. Zugang und Aufenthalt
- Kinder, die jünger als 9 Jahre sind, dürfen den Park ausschließlich unter durchgängiger Aufsicht und Begleitung eines Erwachsenen (im Alter von mindestens 18 Jahren) betreten.
- Safaripark Beekse Bergen ist berechtigt, den Park oder einen Teil des Parks zu schließen, ohne zu einer Erstattung an die Besucher verpflichtet zu sein.
- Es ist nicht gestattet, (Haus-)Tiere mit in den Park (in den Bereich hinter den Kassen) zu bringen. Für Hunde ist ein Zwinger auf dem Parkplatz von Safaripark Beekse Bergen vorhanden. Für Blindenhunde gilt eine Ausnahme; diese sind zugelassen, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind.
- Es ist nicht gestattet, sich in den Park (hinter den Kassen) zu begeben und dabei ein Fahrrad, einen Tretroller, ein Laufrad, Dreirad, Rollschuhe, Skateboards und/oder nach dem Ermessen von Safaripark Beekse Bergen vergleichbare Fahrzeuge mitzunehmen.
- Autos müssen auf dem Parkplatz auf den markierten Plätzen geparkt werden, Fahrräder und Mopeds müssen auf dem Fahrradstellplatz abgestellt werden. Beim Verlassen des Parkplatzes ist eine Parkgebühr zu entrichten; Ausfahrtmünzen sind an den Kassen erhältlich.
- Es ist nicht gestattet, im Park Ton-, Foto- und/oder Filmaufnahmen zu machen oder anderes Bildmaterial für gewerbliche Zwecke herzustellen, sofern hierfür keine vorherige schriftliche Genehmigung des Betriebsleiters des Safariparks Beekse Bergen erteilt wurde.
Artikel 3. Tiere
- Das Füttern der Tiere ist strengstens verboten. Nur an den gekennzeichneten Stellen dürfen die dort anwesenden Tiere mit Futter aus den dort aufgestellten Futterautomaten gefüttert werden.
Artikel 4. Autosafari
- Es ist nicht gestattet, während der Autosafari das Fahrzeug zu verlassen.
- Der Fahrer des Autos muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Bei der Autosafari gelten die regulären Straßenverkehrsregeln. Im Park gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
- Im Park gilt eine Einbahnstraßenregelung. Halten Sie sich stets rechts, sofern nicht anders angegeben.
- Tiere, Safaribusse und Jeeps vom Safaripark Beekse Bergen haben im Park stets Vorfahrt. Sorgen Sie dafür, dass diese genügend Platz zum Vorbeifahren haben.
- Es ist nicht gestattet, bei der Autosafari Fahrzeuge mit offenem Dach zu benutzen.
- Türen und Fenster müssen während der gesamten Fahrt geschlossen bleiben (bzw. die Fenster maximal 5 cm geöffnet zur Belüftung).
- Bei einer Motorpanne sind Sie verpflichtet, im Auto zu bleiben und zu hupen, um Hilfe herbeizurufen.
Artikel 5. Sicherheit und Haftung
- Safaripark Beekse Bergen ist berechtigt, Besuchern, bei denen davon auszugehen oder zu befürchten ist, dass sie die Ruhe, Ordnung und/oder Sicherheit des Parks stören (werden), den Zugang zu verweigern, ohne dass der Safaripark Beekse Bergen zu einer Erstattung verpflichtet ist.
- Der Besuch des Safariparks Beekse Bergen geschieht in vollem Umfang auf eigene Gefahr.
- Innerhalb des Parks können Sie sich in die Nähe und an den gekennzeichneten Stellen sogar zwischen die Tiere begeben. Wir weisen darauf hin, dass die Tiere ein unvorhersehbares Verhalten an den Tag legen können, durch das Sie Verletzungen oder Sachschäden erleiden können. Wenn Sie den Park betreten, akzeptieren Sie dieses Risiko.
- Safaripark Beekse Bergen übernimmt keine Haftung für Personenschäden und/oder Diebstahl, Verlust oder Schäden an Sachen seiner Besucher, die während und/oder infolge des Besuchs des Parks entstanden sind, außer wenn diese eine Folge eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Safaripark Beekse Bergen (bzw. von dessen Management) sind.
- Safaripark Beekse Bergen haftet nicht für Folgeschäden, wozu auch betriebliche Schäden und entgangene Einkünfte zählen.
- Soweit Safaripark Beekse Bergen sich auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht berufen darf, gilt die Regelung, dass maximal in Höhe des Betrages gehaftet wird, der in dem betreffenden Fall von der Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich eines Selbstbehalts.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Safaripark Beekse Bergen!
Management und Mitarbeiter von Safaripark Beekse Bergen